FAQ
Welche Versicherung zahlt bei Mietschäden
Mietschäden können schnell entstehen – sei es ein Rotweinfleck auf dem Teppich des Vermieters, eine beschädigte Tür oder Kratzer im Parkett. Wichtig ist, zu wissen, **welche Versicherung in welchem Fall einspringt.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung für Mieter.
Sie übernimmt in der Regel Schäden, die Sie als Mieter fahrlässig am Eigentum des Vermieters verursachen – zum Beispiel:
- zerbrochene Waschbecken oder Türen,
- Schäden am Parkett oder Teppichboden,
- Glasbruch (z. B. Fenster).
Wichtig: Normale Abnutzung, Verschleiß oder Schönheitsreparaturen (z. B. kleine Kratzer, Dübellöcher oder normale Nutzungsspuren) sind nicht versichert. Diese gelten als Teil der Mietnutzung und müssen in der Regel vom Mieter selbst oder über die Mietkaution getragen werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt das Eigentum des Mieters** in der Wohnung.
Sie greift, wenn durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl der eigene Hausrat beschädigt oder zerstört wird. Beispiele:
- Wasserschaden durch Rohrbruch, der Möbel oder Elektrogeräte beschädigt,
- Einbruchdiebstahl von Wertgegenständen,
- Brandschaden an der eigenen Einrichtung.
Sie übernimmt jedoch nicht Schäden am Gebäude selbst oder an der Wohnung, da dies in den Bereich des Vermieters fällt.
Wohngebäudeversicherung (Vermieter)
Der Vermieter ist in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung** abgesichert. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen.
✅ Kurz gesagt:
Mieterschäden am Eigentum des Vermieters → Privathaftpflicht
Eigene Einrichtung / Möbel / Wertgegenstände des Mieters → Hausratversicherung
Gebäude selbst → Wohngebäudeversicherung (Vermieter)
Aufträge an Subunternehmer
1. Wie werden Aufträge an Subunternehmer vergeben?Weitere Erklärungen für Subunternehmer
Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit
Um Aufträge im Rahmen unserer Dienstleistungen übernehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
Negativbescheinigung der Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Diese Dokumente sind gesetzlich erforderlich, um eine rechtlich korrekte und geprüfte Zusammenarbeit sicherzustellen (§ 14 GewO, § 22f UStG).
Vergütung und Auszahlung
Die Vergütung an unsere Geschäftspartner erfolgt nach Zahlungseingang durch den Endkunden.
Dies entspricht dem Grundsatz des Durchlaufprinzips sowie der Regelung des § 320 BGB (Zurückbehaltungsrecht), welcher besagt, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem Austauschverhältnis stehen.
Damit gewährleisten wir eine klare und rechtskonforme Zahlungsabwicklung, die zugleich einen reibungslosen Ablauf schützt.
Transparenz & Einsicht in Kundenakten
Unsere Geschäftspartner haben das Recht, Einsicht in die relevanten Vorgänge zu erhalten, insbesondere zur Überprüfung des aktuellen Zahlungsstatus des Auftraggebers.
Die Einsicht erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen nach DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) und nur in dem Umfang, der zur Klärung des Zahlungsstatus notwendig ist.
So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, ob eine Zahlung erfolgt ist oder noch aussteht.
Kostenfreies B2B-Mahnwesen & Rechnungsservice
Als Subunternehmer profitieren Sie von unserem professionellen B2B-Mahnservice, den Sie kostenlos nutzen können.
Unser Angebot für Sie:
Kostenlose Erstellung und Versand Ihrer Rechnungen an Kunden
Kostenfreies Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Lediglich bei der Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder bei der Übergabe an ein Inkassounternehmen fallen die üblichen gesetzlichen Gebühren an (§ 91 ZPO, Inkassokosten nach RVG).
Für Leistungen, die im Auftrag der KM Gebäude- & Management Services erbracht wurden, übernehmen wir diese Kosten.
Ihre Vorteile als Geschäftspartner
Zugang zu neuen Projekten und langfristigen Auftragsmöglichkeiten
Transparente Abrechnung und klare Prozesse
Professionelle Unterstützung im Forderungsmanagement
Zeit- und Kostenersparnis
Partnerschaft auf Augenhöhe
KM Gebäude- & Management Services Remscheid – Gemeinsam erfolgreich handeln.
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und nachhaltige Zusammenarbeit.
Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei all unseren Partnerunternehmen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sicherzustellen.
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ein wichtiges Anliegen, das uns alle betrifft – denn sie verursacht erhebliche finanzielle Schäden für Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Finanzämter. Diese Verluste führen letztlich dazu, dass die Steuerlast für alle Bürgerinnen und Bürger steigt.
Darüber hinaus hat Schwarzarbeit auch schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen:
Im Falle eines Unfalls besteht kein Versicherungsschutz, und es besteht kein Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkassen.
Daher legen wir größten Wert darauf, dass unsere Partnerunternehmen und deren Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind – im Sinne von Fairness, Sicherheit und gesetzlicher Verantwortung.