FAQ


Welche Versicherung zahlt bei Mietschäden

Mietschäden können schnell entstehen – sei es ein Rotweinfleck auf dem Teppich des Vermieters, eine beschädigte Tür oder Kratzer im Parkett. Wichtig ist, zu wissen, **welche Versicherung in welchem Fall einspringt.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung für Mieter.

Sie übernimmt in der Regel Schäden, die Sie als Mieter fahrlässig am Eigentum des Vermieters verursachen – zum Beispiel:


- zerbrochene Waschbecken oder Türen,

- Schäden am Parkett oder Teppichboden,

- Glasbruch (z. B. Fenster).


Wichtig: Normale Abnutzung, Verschleiß oder Schönheitsreparaturen (z. B. kleine Kratzer, Dübellöcher oder normale Nutzungsspuren) sind nicht versichert. Diese gelten als Teil der Mietnutzung und müssen in der Regel vom Mieter selbst oder über die Mietkaution getragen werden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt das Eigentum des Mieters** in der Wohnung.

Sie greift, wenn durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl der eigene Hausrat beschädigt oder zerstört wird. Beispiele:


- Wasserschaden durch Rohrbruch, der Möbel oder Elektrogeräte beschädigt,

- Einbruchdiebstahl von Wertgegenständen,

- Brandschaden an der eigenen Einrichtung.


Sie übernimmt jedoch nicht Schäden am Gebäude selbst oder an der Wohnung, da dies in den Bereich des Vermieters fällt.


Wohngebäudeversicherung (Vermieter)


Der Vermieter ist in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung** abgesichert. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen.

✅ Kurz gesagt:


Mieterschäden am Eigentum des Vermieters → Privathaftpflicht

Eigene Einrichtung / Möbel / Wertgegenstände des Mieters → Hausratversicherung

Gebäude selbst → Wohngebäudeversicherung (Vermieter)




Aufträge an Subunternehmer

1. Wie werden Aufträge an Subunternehmer vergeben?

Die Aufträge werden zentral durch die Leitstelle in Köln koordiniert. Sobald ein Auftrag eingeht, wird er automatisch an die zuständige Direktion weitergeleitet, die anschließend die passenden Subunternehmer auswählt.

2. Kann ich beeinflussen, wie viele Aufträge ich erhalte?

Nein. Da die Aufträge automatisch durch die Leitstelle vergeben werden, kann im Vorfeld nicht pauschal gesagt werden, wie viele Aufträge ein Subunternehmer erhält. Das hängt von der Auftragslage und den jeweiligen Anforderungen ab.

3. Macht es Sinn, direkt bei der Leitstelle nach Aufträgen zu fragen?

Nein. Eine direkte Anfrage bei der Leitstelle ist nicht zielführend, da die Vergabe vollautomatisch erfolgt. Manuelle Nachfragen haben keinen Einfluss auf die Auftragszuteilung.

4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer einen Auftrag erhält?

Die Vergabe erfolgt nach festgelegten Prüf- und Auswahlkriterien. Zu den wichtigsten gehören:

-Bonität und Zahlungsverhalten
-Existenz und Seriosität des Unternehmens
-Herkunft des Auftrags (Auftraggeberprüfung)
-Einverständnis des CEO (falls erforderlich)
-Verfügbarkeit und Kapazitäten
-Fachliche Kompetenz und Erfahrungswerte
-Etwaige Prioritäten oder Spezialisierungen

5. Muss ich als Subunternehmer bestimmte Nachweise erbringen?

Ja. Im Rahmen der Standardprüfung werden Unternehmensdaten, Bonitätsnachweise und ggf. Referenzen oder Qualifikationen abgefragt. Diese Informationen dienen dazu, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

6. Wer entscheidet letztlich über die Auftragsvergabe?

Die Leitstelle in Köln initiiert die automatische Vergabe. Die finale Zuteilung erfolgt durch die zuständige Direktion, basierend auf den genannten Kriterien und den verfügbaren Kapazitäten.

7. Kann ich Prioritäten oder Spezialisierungen angeben?

Ja. Subunternehmer können fachliche Schwerpunkte oder besondere Kompetenzen angeben. Diese Informationen werden im System hinterlegt und bei der automatischen Zuteilung berücksichtigt, sofern sie mit den Anforderungen eines Auftrags übereinstimmen.

8. Wie kann ich meine Chancen auf Aufträge erhöhen?

Eine gute Bonität, verlässliche Kommunikation, positive Erfahrungswerte und nachweisliche Fachkompetenz erhöhen die Wahrscheinlichkeit, für zukünftige Aufträge berücksichtigt zu werden.

9. Was passiert, wenn ich aktuell keine Kapazitäten habe?

Sollten keine freien Kapazitäten vorhanden sein, wird der Auftrag automatisch an einen anderen verfügbaren Subunternehmer weitergeleitet. Es entstehen dadurch keine Nachteile für zukünftige Zuteilungen, solange die Kommunikation transparent erfolgt.

10. Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen?

Für allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit ist die zuständige Direktion der richtige Ansprechpartner.
Die Leitstelle in Köln ist ausschließlich für die automatische Auftragsverteilung zuständig und kann keine individuellen Auskünfte erteilen.

Weitere Erklärungen für Subunternehmer


Als Subunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an unseren laufenden Aufträgen zu beteiligen und gemeinsam mit uns ein professionelles Leistungsnetzwerk aufzubauen. Die KM Gebäude- & Management Services fungiert hierbei als Vermittlungsstelle zwischen Auftraggeber und ausführendem Geschäftspartner. Unser Ziel ist eine faire, transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit

Um Aufträge im Rahmen unserer Dienstleistungen übernehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID

  • Negativbescheinigung der Krankenkasse

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Diese Dokumente sind gesetzlich erforderlich, um eine rechtlich korrekte und geprüfte Zusammenarbeit sicherzustellen (§ 14 GewO, § 22f UStG).

Vergütung und Auszahlung

Die Vergütung an unsere Geschäftspartner erfolgt nach Zahlungseingang durch den Endkunden.
Dies entspricht dem Grundsatz des Durchlaufprinzips sowie der Regelung des § 320 BGB (Zurückbehaltungsrecht), welcher besagt, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem Austauschverhältnis stehen.

Damit gewährleisten wir eine klare und rechtskonforme Zahlungsabwicklung, die zugleich einen reibungslosen Ablauf schützt.

Transparenz & Einsicht in Kundenakten

Unsere Geschäftspartner haben das Recht, Einsicht in die relevanten Vorgänge zu erhalten, insbesondere zur Überprüfung des aktuellen Zahlungsstatus des Auftraggebers.
Die Einsicht erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen nach DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) und nur in dem Umfang, der zur Klärung des Zahlungsstatus notwendig ist.

So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, ob eine Zahlung erfolgt ist oder noch aussteht.

Kostenfreies B2B-Mahnwesen & Rechnungsservice

Als Subunternehmer profitieren Sie von unserem professionellen B2B-Mahnservice, den Sie kostenlos nutzen können.

Unser Angebot für Sie:

  • Kostenlose Erstellung und Versand Ihrer Rechnungen an Kunden

  • Kostenfreies Mahnwesen bei Zahlungsverzug

Lediglich bei der Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder bei der Übergabe an ein Inkassounternehmen fallen die üblichen gesetzlichen Gebühren an (§ 91 ZPO, Inkassokosten nach RVG).
Für Leistungen, die im Auftrag der KM Gebäude- & Management Services erbracht wurden, übernehmen wir diese Kosten.

Ihre Vorteile als Geschäftspartner

  • Zugang zu neuen Projekten und langfristigen Auftragsmöglichkeiten

  • Transparente Abrechnung und klare Prozesse

  • Professionelle Unterstützung im Forderungsmanagement

  • Zeit- und Kostenersparnis

  • Partnerschaft auf Augenhöhe

KM Gebäude- & Management Services Remscheid – Gemeinsam erfolgreich handeln.
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und nachhaltige Zusammenarbeit.





Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei all unseren Partnerunternehmen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sicherzustellen.
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ein wichtiges Anliegen, das uns alle betrifft – denn sie verursacht erhebliche finanzielle Schäden für Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Finanzämter. Diese Verluste führen letztlich dazu, dass die Steuerlast für alle Bürgerinnen und Bürger steigt.

Darüber hinaus hat Schwarzarbeit auch schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen:
Im Falle eines Unfalls besteht kein Versicherungsschutz, und es besteht kein Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkassen.

Daher legen wir größten Wert darauf, dass unsere Partnerunternehmen und deren Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind – im Sinne von Fairness, Sicherheit und gesetzlicher Verantwortung.

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